Mergers & Acquisitions
- Abschluss Master of Laws (LL.M.) oder Executive MBA
- Dauer 4 Semester
- Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium
Der Masterstudiengang "Mergers & Acquisitions" an der Universität Münster ist im europäischen Vergleich in mehrfacher Hinsicht einzigartig.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Studiengangs haben die Möglichkeit, sich berufsbegleitend in nur vier Semestern zu qualifizierten M&A-Beraterinnen und Beratern weiterzubilden. Namhafte Lehrende vermitteln auf höchstem Niveau sowohl den theoretischen als auch den praktischen Hintergrund. Dies garantiert den Absolvierenden eine Ausnahmestellung auf dem Markt hochspezialisierter M&A-Expertinnen und -Experten und damit ausgezeichnete Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Kooperation der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten. Dies befähigt sie zu interdisziplinärem Denken und Handeln und ermutigt zugleich zu dem in der Praxis unverzichtbaren "Blick über den Tellerrand hinaus".
Die Praxisdozentinnen und -dozenten sind in den führenden Kanzleien und Unternehmensberatungen im In- und Ausland tätig, die sich im Bereich M&A spezialisiert haben. Sämtliche Lehrenden verfügen über eine erstklassige Reputation. In dieser Form einmalig ist das Prinzip des Co-Teaching: Jedes Modul wird zumindest von zwei Dozierenden gestaltet, von denen der eine aus der Wissenschaft und der andere aus der Praxis kommt. Dies bietet die Gewähr dafür, dass den Teilnehmenden ein fundiertes wissenschaftliches Fachwissen kombiniert mit dem letztlich entscheidenden Praxisbezug vermittelt wird.
Einmalig ist auch, dass alle Teilnehmenden - ganz gleich welche Fachrichtung - zwischen zwei Abschlüssen wählen können. Je nachdem, ob man sich für den Schwerpunkt der Rechts- oder der Wirtschaftswissenschaften entscheidet, wird den Absolventinnen und Absolventen bei erfolgreichem Abschluss der anerkannte akademische Grad "Master of Laws (LL.M.)" bzw. "Executive Master of Business Administration (EMBA)" verliehen.
Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts im Sinne von § 14i der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden nach Besuch eines kostenlosen Zusatzkurses den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.“
