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Versicherungsrecht

  • Abschluss Master of Laws (LL.M.)
  • Dauer 4 Semester
  • Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium

Während das Versicherungsrecht in der universitären Ausbildung nur ein Schattendasein fristet, eröffnet es dem spezialisierten Juristinnen und Juristen in der Praxis attraktive Betätigungsfelder.

Für schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwältinnen und Anwälte sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Dies belegt nicht zuletzt die im März 2003 getroffene Entscheidung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht einzurichten. Darüber hinaus bietet aber auch die Versicherungswirtschaft schon seit jeher Volljurist:innen anspruchsvolle Berufs- und Karrieremöglichkeiten.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen im Jahre 2003 den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ eingerichtet. Er ist von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam konzipiert worden und vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten. Der Studiengang berührt darüber hinaus zentrale Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts und macht die (vorwiegend) juristisch ausgebildeten Teilnehmenden auch mit den Grundzügen des Versicherungsmanagements, des Risikomanagements (Versicherungsmathematik) und der Versicherungsmedizin vertraut. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Da der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Versicherungsrecht“ im Sinne von § 14a der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“.

Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Jurist:innen, Ökonom:innen und Mathematiker:innen, die eine Führungsposition in einem Versicherungsunternehmen, einer Anwaltskanzlei oder einer Bank anstreben. Angesprochen sind nicht nur Berufserfahrene, sondern auch junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteiger:innen sowie Referendar:innen, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten. Der Studiengang steht - nach Absolvierung eines Vorschaltkurses - auch Absolvent:innen anderer Fachrichtungen offen.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Versicherungsrecht ist als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die Vorlesungen teilen sich auf in eine Einführungswoche sowie insgesamt 13 Präsenzwochenenden, die jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag stattfinden (Teilnahme optional). Eine Vereinbarkeit mit dem Berufsleben ist daher gar kein Problem.

Das Studium vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über den gesamten versicherungsrechtlichen Bereich. Auf dem Lehrplan stehen dabei Inhalte wie…

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Allgemeines Sachversicherungsrecht
  • Haftpflichtversicherungen
  • Cyber-Versicherung
  • Lebensversicherung
  • Versicherungsbetriebswirtschaft
  • Versicherungsmedizin
  • Versicherungsmathematik
  • Sozialversicherungsrecht u.v.m.

Besonderheiten des Studiengangs

  • Zusätzlich Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht
  • Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
  • Optimale Vereinbarkeit mit dem Berufsleben
  • Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH der Universität Münster
  • Jahrelange Erfahrung in der Durchführung zielgerichteter berufsbegleitender Master-Studiengänge (seit 2002)

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Erforderlich ist ein erstes Hochschulstudium mit den Abschlüssen

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (unter den besten 50 Prozent aller Absolvent:innen) an einer Hochschule mit 240 ECTS. Bis zu 60 ECTS können durch berufliche Qualifikationsleistungen angerechnet werden.

Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerberinnen und Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (schriftlicher Leistungsnachweis einer Hochschule) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den kostenlosen Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Die Studiengebühren belaufen sich auf insgesamt 9.900 Euro.

In diesen Gebühren sind alle Leistungen enthalten, sodass keine weiteren Kosten z. B. für Prüfungen entstehen.

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