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Medizinrecht

  • Abschluss Master of Laws (LL.M.)
  • Dauer 4 Semester
  • Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium

Das vergleichsweise junge Rechtsgebiet des Medizinrechts gewinnt aufgrund der demographischen Entwicklung, des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich des Gesundheitswesens immer größere Bedeutung. Das Medizinrecht wird geprägt durch den Konflikt zwischen dem Ziel einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung einerseits und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren Gesundheitssystems andererseits.

Zugleich wird der Fokus zunehmend auch auf die ethische Dimension von Finanzierungs-, Struktur- und Behandlungsentscheidungen gelenkt. In diesem komplexen, aber rechtssystematisch fragmentierten Umfeld soll der Studiengang „Medizinrecht“ verlässliche Methoden für die Arbeit am Fall, aber auch Anleitung zur theoretischen Bewältigung und Reflexion von Handlungsentscheidungen liefern.

Das Bedürfnis nach einem umfassenden Masterstudiengang auf diesem hochpolitisierten Gebiet wird durch die regelmäßigen Änderungen verstärkt. Das Medizinrecht befindet sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess, der durch neue gesetzliche Vorschriften und interpretierende Urteile in immer kürzeren Intervallen bestimmt wird. Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen auch die Erwartungen an hochqualifizierte Expertinnen und Experten mit fachübergreifendem Know-how. Den Anforderungen einer kompetenten und hochwertigen Beratung wird nur die Person gerecht werden können, die sich nicht ausschließlich auf eines der Fachgebiete konzentriert, sondern entgegen dem Trend zur Subspezialisierung ein Verständnis aller praxisrelevanten Bereiche des Medizinrechts sowie von normativen Grundstrukturen, Zusammenhängen und Schnittstellen zu anderen Fachgebieten (insbesondere der Medizin, Pharmazie, aber auch Ethik) vorweisen kann. Diesen Bedarf zu decken, ist das Ziel des Studiengangs.

Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“.

Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen, Ökonom:innen, Mediziner:innen und Pharmazeut:innen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in Versicherungs-, pharmazeutischen und sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken sowie Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang ebenfalls offen. Bewerberinnen und Bewerber ohne juristisches Erststudium müssen einen zusätzlichen Vorschaltkurs absolvieren.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Medizinrecht ist als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.Die Vorlesungen teilen sich auf in eine Einführungswoche sowie insgesamt 14 Präsenzwochenenden, die jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag stattfinden (Teilnahme optional). Eine Vereinbarkeit mit dem Berufsleben ist daher gar kein Problem.

Das Studium vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über das gesamte medizinrechtliche Themengebiet. Auf dem Lehrplan stehen dabei Inhalte wie…

  • Medizinische Ethik
  • Zivilrechtliche Haftung des Arztes und des Krankenhausträgers
  • Arztstrafrecht
  • Private & Gesetzliche Krankenversicherung
  • Apothekenrecht
  • Vergütungsrecht
  • Compliance
  • Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis u.v.m.

Besonderheiten des Studiengangs

  • Zusätzlich Fachanwaltschaft für Medizinrecht
  • Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
  • Optimale Vereinbarkeit mit dem Berufsleben
  • Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH der Universität Münster
  • Jahrelange Erfahrung in der Durchführung zielgerichteter berufsbegleitender Masterstudiengänge (seit 2002)

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Erforderlich ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (unter den besten 50 Prozent aller Absolvent:innen) an einer Hochschule mit 240 ECTS. Bis zu 60 ECTS können durch berufliche Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
  • Für nichtjuristische Bewerber:innen: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen von zwei Klausuren

Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.

Die Studiengebühren belaufen sich insgesamt auf 10.800 Euro (Frühbuchertarif).

Der Vorschaltkurs kostet 1.800 Euro, ansonsten sind alle Leistungen im Gesamtpreis enthalten.

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