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Kurzarbeit & Weiterbildung: Fernstudium & Co.

Wer von Kurzarbeit betroffen ist, bekommt nicht nur weniger Geld, sondern hat auch mehr Zeit – die er im besten Fall nicht zum Grübeln nutzt. Statt sich Sorgen zu machen, können Arbeitnehmer das Mehr an Zeit für eine Weiterbildung oder ein Fernstudium nutzen. Solche Maßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesregierung unterstützt und in Zeiten von Corona bieten auch Fernhochschulen kostenlose Bildung für Kurzarbeiter an.

Im Zuge der Corona-Krise wurden Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt. Wer betroffen ist, sieht die Auswirkungen direkt auf dem Konto: Nur 60 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhielten 67 Prozent) des Nettogehaltes landen dort.

Der Prozentsatz stieg dank des Hilfspaketes der Bundesregierung stufenweise auf bis zu 80 Prozent, Beschäftigte mit Kindern erhalten sogar bis zu 87 Prozent Kurzarbeitergeld (ab einer Bezugsdauer von 7 Monaten). Diese Regelung wurde im wesentlichen bis zum 31. März 2021 verlängert.

*Verlängerung der Kurzarbeitregelungen im November 2020

Am 20. November 2020 hat der Bundestag ein weiteres Maßnahmenpaket rund um die Kurzarbeit beschlossen. Dieses besteht aus dem sogenannten Beschäftigungssicherungsgesetz sowie dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung und der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit.

Demnach gelten unter andere folgende Beschlüsse:

  • Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31. März 2022 verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
  • Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis 31. März 2021 verlängert, als dass Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei bleibt.
  • Zudem wird der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der "Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern" vom 24. November 2021.

Vermehrt liest und hört man nun in den Medien, dass die Kurzarbeit auch eine Chance zur Weiterbildung darstellt. Klingt wie ein Silberstreif am Horizont, deswegen wollen wir uns das Thema Kurzarbeit und Weiterbildung etwas genauer ansehen: Wie unterstützt die Deutsche Bundesregierung die Qualifikation von Arbeitnehmern in dieser besonderen Zeit? Welche Möglichkeiten gibt es, während der Kurzarbeit ein Fernstudium zu beginnen, wer zahlt das und welche Hochschulen haben spezielle Angebote für Menschen in Kurzarbeit?

Weiterbildung während der Kurzarbeit: Wie der Staat Sie unterstützt

Kann ich während der Kurzarbeit eine Weiterbildung beginnen?

Weiterbildungen in Kurzarbeit werden grundsätzlich vom Staat begrüßt und unterstützt. Die Antwort auf diese Frage lautet also: ja, natürlich können Sie während der Kurzarbeit eine Weiterbildung beginnen. Eine Auswirkung auf das Kurzarbeitergeld hat das nicht. Ob Sie die Kosten für eine Weiterbildung selber tragen müssen oder staatliche Förderung erhalten, hängt einerseits davon ab, ob die nötigen Kriterien erfüllt sind (siehe unten), andererseits, ob Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung kofinanziert. Unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei seinem Vorhaben, dann sollten beide gemeinsam die Inhalte, Art und Dauer der Weiterbildung abstimmen.

Fernstudium während der Kurzarbeit?

Vielleicht haben Sie seit einiger Zeit mit einem weiterbildenden Studium geliebäugelt? Der zeitliche und finanzielle Aufwand sind hier um einiges höher als bei einer nichtakademischen Weiterbildung und möglicherweise haben Sie deswegen noch gezögert.

In Zeiten von Corona wird Ihnen der erste Schritt leicht gemacht. Zwar ist hier eine staatliche Förderung unseren Recherchen nach eher fraglich (dazu später mehr), aber: Verschiedene Fernhochschulen bieten für Menschen in Kurzarbeit an, drei bis sechs Monate kostenlos an der Fernhochschule zu studieren. Wie lange ein Fernstudium in Kurzarbeit kostenlos studiert werden kann, hängt von der Hochschule ab, in der Regel sind es aber maximal sechs Monate.

Alles was Sie tun müssen, um das Angebot zu nutzen, ist, sich bei den Fernhochschulen online für einen Fernstudiengang anzumelden und einen aktuellen Bescheid über die Kurzarbeit einzureichen. Auf diese Weise kann das Fernstudium in Kurzarbeit kurzfristig und unkompliziert begonnen werden. Nach Ablauf der drei bzw. sechs Monate Studienzeit läuft das Angebot einfach aus.

Beachten Sie: Einige Hochschulen bieten an, die Studiengebühren in den ersten sechs Monaten des Studiums zu stunden. In diesem Fall sind die sechs Monate also nicht kostenlos, die Gebühren fallen lediglich erst zum Ende des Studiums an. 

Sollte Ihnen das Fernstudium zugesagt haben und Sie möchten es komplett durchziehen, dann können Sie zu den normalen Konditionen der Fernhochschule weiter studieren. Ihre bisher erbrachten Leistungen werden angerechnet und dank des Angebotes der Hochschulen sparen Sie eine ganze Stange Geld, das erste Semester wurde Ihnen schließlich geschenkt.

Für weitere Fragen zum Thema Fernstudium und Kurzarbeit kontaktieren Sie am besten die Fernhochschulen, die dieses Angebot machen. Welche das sind, listen wir Ihnen hier auf:

Wilhelm Büchner Hochschule

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Mit ihrem Weiterbildungsangebot fördert die Wilhelm Büchner Hochschule Kurzarbeiter, die einen akademischen Abschluss von zuhause aus erwerben möchten. Studieninteressierte wählen zwischen einem Nano-Degree und einem Bachelor- oder Masterabschluss. Der Studienstart erfolgt direkt nach der Anmeldung. Nach Ablauf der kostenfreien drei Monate kann das Studium beendet und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

SGD - Studiengemeinschaft Darmstadt

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Die sgd bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kurzarbeit mehr als 170 Fernlehrgänge an. Die Bewerber/innen werden bei der Suche nach der passenden Förderung unterstützt und können das Programm sechs Wochen kostenlos testen. Das Fernstudium kann an persönliche Bedürfnisse angepasst werden: eine verkürzte Studiendauer sowie reduzierte monatliche Gebühren sind möglich. Dabei erfolgt die Anmeldung online. Das Lernmaterial wird im Online-Campus zur Verfügung gestellt.

Wer übernimmt die Kosten für Weiterbildung oder Studium in Kurzarbeit?

Um diese Frage zu beantworten, muss zwischen “klassischen” Weiterbildungen und weiterbildenden akademischen (Fern)studiengängen unterschieden werden.

1. Finanzierung einer “klassischen” Weiterbildung in Kurzarbeit

Handelt es sich um eine “klassische” Weiterbildung, sind alle Förderungskriterien erfüllt, hat der Arbeitgeber eine Weiterbildung in Kurzarbeit abgesegnet und sich an den Kosten beteiligt, entstehen keine Kosten für den Arbeitnehmer. Die Kosten teilen sich die Agentur für Arbeit und der Arbeitgeber. Die Agentur für Arbeit zahlt auch weiterhin die Arbeitsentgeltzuschüsse an den Arbeitgeber.

Das Qualifizierungschancengesetz staffelt dazu die Betriebe in verschiedene Größenordnungen. Je größer ein Betrieb ist, desto geringer ist der Zuschuss von der Agentur für Arbeit. Die Bezuschussung findet allerdings nur statt, wenn der Betrieb sich anteilig an den Weiterbildungskosten für die Mitarbeiter beteiligt. Tut er das nicht, müssen Sie die Kosten selber tragen.

Sollte sich der Arbeitgeber querstellen und Weiterbildungen nicht unterstützen, informieren Sie sich am besten direkt bei der Agentur für Arbeit, ob und welche Möglichkeiten es für Sie gibt. Hier bekommen Sie eine professionelle und individuelle Beratung und im besten Fall kann Ihnen weitergeholfen werden.

Im Zweifelsfall können Sie sich auf eigene Faust um eine Weiterbildung oder auch ein berufsbegleitendes Studium kümmern, denn niemand kann Ihnen verbieten, die freie Zeit während der Kurzarbeit dafür zu nutzen, wenn auch auf eigene Kosten. Eine Auswirkung auf das Kurzarbeitergeld hat das nicht. Auch hier empfehlen wir Ihnen aber, einfach mal bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, sofern Ihr Arbeitgeber keine Weiterbildung finanziell unterstützt.

Staffelung der Arbeitgeberzuschüsse nach Größe des Betriebes:
Anzahl der BeschäftigenZuschuss des Arbeitgebers
0 bis 9 BeschäftigteVon einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers wird abgesehen
10 bis 249 Beschäftigte50 Prozent der Lehrgangskosten
250 bis 2499 Beschäftigte75 Prozent der Lehrgangskosten
2500 und mehr Beschäftigte85 Prozent der Lehrgangskosten

Weiterhin gilt: Bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigen gibt es zwei Ausnahmen, bei denen von der finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers abgesehen wird:

  1. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat bei Beginn der Weiterbildung das 45. Lebensjahr beendet.

  2. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist im Sinne des § 2 Absatz 2 des Neunten Buches schwerbehindert.

In Zeiten von Corona sieht das Arbeit-von-morgen-Gesetz höhere Zuschüsse als üblich für Unternehmen vor (plus zehn Prozent), wenn große Teile der Belegschaft gefördert werden müssen.

Zur Förderung der Weiterbildung wird von der Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein ausgestellt. Diesen können Sie bei einem Bildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen, der ein für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger sein muss.

Nicht-akademische Fernlehrgänge sowie berufsbegleitende Präsenzlehrgänge sind eine gute Möglichkeit, um die eigenen Qualifikationen zu pushen und als Weiterbildung während der Kurzarbeit in Betracht zu ziehen. Viele der Anbieter und Kurse sind AZAV-zertifiziert, das heißt, auch diese können beispielsweise mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit finanziert werden. Vorteil gegenüber einem akademischen Studium ist, dass sie weniger lange dauern, die Zulassungsvoraussetzungen niedriger sind und der Kostenaufwand geringer ist.

Verschaffen Sie sich mit Hilfe unserer Datenbank einen Überblick über Anbieter und Lehrgänge. Wenn Sie mehr zu einem Kurs erfahren möchten, können Sie den Anbieterbereich nutzen, um sich ganz unverbindlich kostenloses Infomaterial der Bildungsanbieter zu bestellen.

2. Finanzierung eines Fernstudiums / Abendstudiums in Kurzarbeit

Kann ich mit einem Bildungsgutschein in Kurzarbeit auch ein akademisches berufsbegleitendes Studium mit Bachelor- oder Masterabschluss finanzieren lassen? Zu dieser Frage haben wir keine verbindlichen Antworten gefunden. Es ist davon auszugehen, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, auch berufsbegleitende Präsenz- oder Fernstudiengänge durch den Bildungsgutschein fördern zu lassen. Ob die Agentur für Arbeit dieses Vorhaben allerdings genehmigt, müssen Sie individuell klären.

Zwei Dinge sprechen gegen eine Förderung: Zum einen kostet ein berufsbegleitendes Studium wesentlich mehr Geld als nicht-akademische Weiterbildungen – nicht nur die Agentur für Arbeit, sondern auch Ihr Arbeitgeber ist von dem Mehr der Kosten betroffen. Zudem möchte die Agentur für Arbeit Sie schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren, was mit einem Studium nicht der Fall wäre. Sofern die Agentur für Arbeit ein Studium nicht als absolut notwendig ansieht, wird die Genehmigung schwer.

Was Sie allerdings privat anstellen oder mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, ist Ihre Sache. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie ein berufsbegleitendes Studium beginnen. Ob er Ihr Vorhaben allerdings (finanziell) unterstützt, ist seine Sache. In jedem Fall aber sollten Sie ihn informieren, wenn Sie sich trotz Kurzarbeit für ein berufsbegleitendes Studium entscheiden, das Sie auch nach der Kurzarbeit weiterführen möchten.

In unserer Rubrik Studium und Beruf vereinbaren finden Sie hilfreiche Artikel, zum Beispiel wie Sie Ihren Arbeitgeber vom Studium überzeugen und wie Sie Unterstützung vom Arbeitgeber erhalten.

Berufsbegleitende Studiengänge

Welche Weiterbildungen werden mit einem Bildungsgutschein gefördert?

Wie Sie an der Frage schon merken, können Sie mit einem Bildungsgutschein nicht jede beliebige Weiterbildung oder jedes berufsbegleitende Studium beginnen. Sowohl der Bildungsanbieter als auch die angestrebte Weiterbildung müssen für die Weiterbildungsförderung von einer fachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen sein.

Am besten sehen Sie sich direkt auf der Webseite der Agentur für Arbeit um. Dort finden Sie zum einen in dem Merkblatt 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ unter anderem hilfreiche Infos, um den passenden Lehrgang zu finden. Außerdem sollten Sie einen Blick in die Aus- und Weiterbildungsdatenbank "KURSNET" der Agentur für Arbeit werfen. Auch viele Bildungsanbieter selbst bieten Informationen darüber, ob sie zugelassene Bildungsmaßnahmen im Programm haben.

Kriterien, damit eine Weiterbildung in Kurzarbeit gefördert wird

Das Qualifizierungschancengesetz sieht folgende Kriterien vor, um beschäftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern:

Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Der Erwerb des Berufsabschlusses soll in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen.

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen.

Die Maßnahme wird außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb, dem sie angehören, durchgeführt und dauert mehr als 120 Stunden.

Die Maßnahme und der Träger sind für die Förderung zugelassen. 

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind vom Strukturwandel betroffen oder streben eine Weiterbildung in Engpassberufen* an. Hiervon kann bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten abgewichen werden.

* Beruf, dem in erheblichem Umfang nicht genügend Arbeitnehmer zur Besetzung offener Stellen zur Verfügung stehen. Arbeitgeber haben es dann schwer, geeignete Bewerber für freie Stellen zu finden. (Wikipedia)

Wie erhält man einen Bildungsgutschein?

Sie und Ihr Arbeitgeber haben sich für eine Weiterbildung in Kurzarbeit entschieden, wie gehen Sie jetzt weiter vor? Sie oder Ihr Arbeitgeber müssen sich bei der Agentur für Arbeit melden und sozusagen vorstellig werden. Die Agentur für Arbeit prüft, ob Sie einen Anspruch auf eine Weiterbildung haben bzw. Sie alle Kriterien zur Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten Sie in der Regel einen Bildungsgutschein. Mit diesem gehen Sie zu einem zugelassenen Bildungsanbieter Ihrer Wahl und können sich für einen Kurs anmelden.

Was passiert, wenn die Weiterbildung länger dauert als die Kurzarbeit?

Wichtig: Sollte der Fall eintreten, dass Ihre Kurzarbeit endet, die Weiterbildung aber noch nicht abgeschlossen ist, darf sie kein Hindernis dafür sein, wieder in die normale Beschäftigung zurückzukehren. Am besten sollte sich die Weiterbildung sogar der Kurzarbeit anpassen. Wägen Sie daher im Vorfeld ab, wie lange die Kurzarbeit dauern kann und ob Sie grundsätzlich lieber gleich einen Kurs besuchen, der am Abend oder am Wochenende stattfindet – so stehen die Arbeit und die Weiterbildung nicht in Konkurrenz zueinander. Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber Sie freistellen, damit Sie die Weiterbildung vollständig abschließen können. Auch dies sollten Sie im Vorfeld klären. Sprechen Sie auf jeden Fall immer offen mit Ihrem Arbeitgeber, gleiches gilt, wenn Sie ein berufsbegleitendes Studium beginnen, das ohnehin länger dauern wird als die Kurzarbeit.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Frage-Antwort-Katalog zum Thema Kurzarbeit und Qualifizierung erstellt. Dort werden viele weitere Fragen zum Thema Weiterbildung, Qualifizierung, Kostenübernahme und Co. beantwortet.

Weiterführende Infos zum berufsbegleitenden Studium

Wie finanziere ich ein Fernstudium oder ein berufsbegleitendes Präsenzstudium, wenn die Agentur für Arbeit meine Anfrage ablehnt?

Kann ich auch ohne Abitur ein berufsbegleitendes Präsenzstudium beginnen?

  • Ein Studium ohne Abitur zu beginnen ist mittlerweile in ganz Deutschland möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wie genau die Voraussetzungen aussehen, ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten: Menschen mit hochqualifizierten Abschlüssen wie Meister oder Fachwirt sowie Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung und mehreren Jahren Berufserfahrung können ein Studium ohne Abitur beginnen. Wer zu keiner der beiden Gruppen gehört, kann die Berechtigung für ein berufsbegleitendes Studium auch über eine Begabtenprüfung erlangen. Mehr Infos zum Thema gibt’s im Artikel Fernstudium ohne Abitur

Was ist der Unterschied zwischen Fernstudium und berufsbegleitendem Präsenzstudium?

  • Ein Studium neben dem Beruf gibt es in den Hauptvarianten Fernstudium und berufsbegleitendes Präsenzstudium. Das Fernstudium bietet den Vorteil, dass Sie selbst bestimmen können, wann und wo Sie lernen. Im Selbststudium sind Sie ihr eigener Herr. Aber nicht jeder kann mit dieser Freiheit umgehen. Alternativ bietet sich daher ein berufsbegleitendes Präsenzstudium an. Bei diesem lernen Sie am Abend oder am Wochenende in der Hochschule. So haben Sie feste Lernzeiten und einen festen Lernort. Mehr zu den Unterschieden und Eigenschaften der beiden Studienmodelle können Sie im Artikel Präsenz- oder Fernstudium nachlesen.

Die Begriffe Fernlehrgang und Fernstudium

  • Wenn Sie sich auf die Suche nach einer Weiterbildung machen, dann achten Sie darauf, ob es sich wirklich um einen Lehrgang handelt, der zum Beispiel mit einem Zertifikat abschließt, oder ob es am Ende doch ein akademisches Fernstudium ist. Die Begriffe verschwimmen oft, da sie nicht einheitlich geregelt sind. Der Begriff Fernstudium ist nicht geschützt und kann beides bedeuten: nicht-akademischer Fernlehrgang oder akademisches Fernstudium. Fernschulen, die keine akademischen Abschlüsse in petto haben, verwenden dennoch häufig den Begriff Fernstudium.

Fernstudium und Corona

  • Durch Corona kam die Kurzarbeit? Sie wollen nicht riskieren, dass Corona Ihnen einen weiteren Strich durch die Rechnung macht? In unserem Artikel Fernstudium und Corona erfahren Sie unter anderem, welche Auswirkungen COVID-19 auf die Hochschulwelt hat und warum ein Fernstudium ein krisensicherer Weg ist.

Was sind die Vorteile einer Weiterbildung oder der Beginn eines Studiums in Kurzarbeit?

Es gibt viele gute Gründe eine Weiterbildung zu absolvieren, dafür müssen Sie nicht warten, bis Sie in Kurzarbeit sind. Wenn es dennoch soweit ist, gibt es einige Vorteile, die Ihnen eine Weiterbildung in Kurzarbeit bringt. Den ersten Vorteil haben wir genannt: Die Kosten für eine nicht-akademische Weiterbildung werden je nach Größe des Unternehmens vom Staat und vom Arbeitgeber übernommen. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie in Kurzarbeit schickt und zusätzlich die Weiterbildung genehmigt, können Sie außerdem davon ausgehen, dass er langfristiges Interesse an einer Zusammenarbeit mit Ihnen hat.

Sie eignen sich zudem Wissen aus einem neuen Bereich an, das Sie zusätzlich qualifiziert bzw. im Sinne des Qualifizierungschancengesetzes werden Sie mit neuen Kompetenzen für den digitalen Wandel ausgestattet. Mehr Qualifikationen bedeuten in der Regel auch bessere Aufstiegschancen in der Karrierewelt, denn eine gute Bildung und eine gute Qualifikation machen Sie für Arbeitgeber attraktiver und im besten Fall lockt ein höheres Gehalt. In jedem Fall blicken Sie über den Tellerrand hinaus und erweitern Ihren Horizont.

Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass Sie die freie Zeit während der Kurzarbeit so effektiv nutzen und weniger Zeit haben, um trübseligen Gedanken nachzuhängen. In Krisenzeiten sinnvollen Aufgaben nachzugehen, die positive Zukunftsaussichten wecken, ist enorm wertvoll und wichtig.

Lebenslanges Lernen in Deutschland

Die Bundesregierung unterstützt die Weiterbildung von Arbeitnehmern ausdrücklich, sie will in „Deutschland eine echte Weiterbildungskultur entwickeln“ (Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung). Das zeigt zum einen die Nationale Weiterbildungsstrategie, die im Juni 2019 gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit den Sozialpartnern, Ländern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit entwickelt wurde. Diese Weiterbildungsstrategie will Arbeitnehmer unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße frühzeitig und präventiv schulen, damit sie nicht nur neue Abschlüsse erhalten, sondern vor allem ihre eigenen Kompetenzen und Qualifikationen für bessere Chancen im Berufsleben erweitern.

Besonders in Hinsicht auf die zukünftigen Wandlungen und Umstrukturierungen durch die Digitalisierung ist dies nötig. Prognosen der Universität von Oxford besagen, dass in den nächsten 20 Jahren fast die Hälfte der momentanen Arbeitsplätze wegfallen und durch neue ersetzt werden: und zwar durch solche, die im Zuge der Digitalisierung nötig sind. Bisher gibt es dafür zu wenig ausgebildete oder qualifizierte Mitarbeiter/innen und dem soll das Qualifizierungschancengesetz entgegenwirken.

Die Nationale Weiterbildungsstrategie baut auf dem im Januar 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz auf. Alle wichtigen Fragen zur Nationalen Weiterbildungsstrategie und zur sogenannten Qualifizierungsoffensive beantwortet die Bundesregierung auf ihrer Webseite.

Arbeit-von-morgen-Gesetz

Zuletzt wurde das Arbeit-von-morgen-Gesetz beschlossen. Auch dieses zielt darauf ab, Menschen nicht erst dann zu schulen, wenn Hopfen und Malz verloren sind. Stattdessen stellt es das lebenslange Lernen in den Fokus. Weiterbildungen und Qualifizierungen sollen in besonderen Situationen weiter gestärkt bzw. gefördert werden, und wenn die Corona-Pandemie keine besondere Zeit ist, welche dann?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt über das Arbeit-von-morgen-Gesetz:

„Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz ist ein wichtiger Baustein dafür, dass wir nach der Corona-Krise schnell wieder den Weg zu Wachstum und Beschäftigung finden. Denn der Strukturwandel, in dem sich Deutschland befindet, hat durch Corona noch einmal deutlich an Fahrt hinzugewonnen. Dies gilt besonders, aber nicht nur für die Digitalisierung. Für die anstehenden Veränderungen haben wir ein umfangreiches Paket an Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt, damit die Beschäftigten von heute bereit für die Arbeit von morgen sind.“

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundestag-beschliesst-arbeit-von-morgen-gesetz.html

Menschen in Kurzarbeit haben also jetzt die Möglichkeit, ihren relativen Leerlauf zu nutzen, sich weiterzubilden und dann gestärkt wieder in die Arbeit zu starten. Oder die Zeit generell für Weiterbildungsprojekte zu nutzen, die sie schon immer mal machen wollten. Denn eine gute Bildung bzw. eine gute Berufsausbildung ist die wichtigste Eintrittskarte in die Arbeitswelt.

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