Steuerwissenschaften
- Abschluss Master of Laws (LL.M.) oder Executive MBA
- Dauer 4 Semester
- Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium
In der Praxis der Rechts- und Unternehmensberatung kommt dem Steuerrecht größte Bedeutung zu. Entscheidend für Beratung und Fallbearbeitung auf höchstem Niveau ist dabei nicht nur das steuerliche Fachwissen, sondern auch die Frage, wie man es für seine Klientinnen und Klienten ökonomisch und zielgerichtet einsetzen kann.
Die hierfür erforderlichen Fertigkeiten vermittelt der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster in besonderem Maße. Ein Abschluss empfiehlt unsere Absolventinnen und Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem steuer-, rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf.
Der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster zeichnet sich durch seine besondere interdisziplinäre Gesamtsicht aus und ist nicht nur auf die einseitige Vermittlung von Detailwissen oder bestimmte Beratungsschwerpunkte ausgerichtet. Der Studiengang vermittelt Jurist:innen und Ökonom:innen sowohl die steuerrechtlichen als auch die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen und Entscheidungsalternativen vor dem Hintergrund steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge.
Darüber hinaus zeichnet sich der Studiengang durch seine erstklassigen Dozentinnen und Dozenten aus, die sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Rechtsprechung und führenden Unternehmen der Steuerrechtspraxis kommen. So bieten wir den Absolventinnen und Absolventen die Gewähr für die Vermittlung erstklassigen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fachwissens.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration” (EMBA) verliehen. Zudem behandelt der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Steuerrecht“ gemäß der Fachanwaltsordnung und ermöglicht dadurch den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung.