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Erbrecht & Unternehmensnachfolge

  • Abschluss Master of Laws (LL.M.)
  • Dauer 4 Semester
  • Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium

Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ vermittelt den Teilnehmenden interdisziplinäres Spezialwissen und Fachkompetenz im Bereich Erbrecht & Unternehmensnachfolge auf universitärem Niveau und richtet sich an Berufserfahrene ebenso wie an diejenigen, die eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Family Offices anstreben. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.

Das Rechtsgebiet Erbrecht & Unternehmensnachfolge ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber. Entscheidungen, die hier getroffen werden, setzen eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen voraus. Der Studiengang vermittelt daher vertiefte Einblicke in alle wichtigen Bereiche wie z. B. Materielles Erbrecht, Erbvertrags- und Testamentsgestaltung, Single und Multi Family Office, Unternehmensnachfolgeprozesse oder Mediation in Familienunternehmen.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Erbrecht & Unternehmensnachfolge ist als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die Vorlesungen teilen sich auf in eine Einführungswoche sowie insgesamt 14 Präsenzwochenenden, die jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag stattfinden (Teilnahme optional). Eine Vereinbarkeit mit dem Berufsleben ist daher gar kein Problem.

Das Studium vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über das gesamte erbrechtliche Themengebiet. Auf dem Lehrplan stehen dabei Inhalte wie:

  • Materielles Erbrecht
  • Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
  • Single und Multi Family Office
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Family Governance
  • Stiftungen und Unternehmen
  • Internationales Privat- und Erbrecht
  • Unternehmensnachfolgeprozesse
  • Mediation in Familienunternehmen u.v.m.

Besonderheiten des Studiengangs

  • Zusätzlich Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht bzw. Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
  • Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
  • Optimale Vereinbarkeit mit dem Berufsleben
  • Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH der Universität Münster
  • Jahrelange Erfahrung in der Durchführung zielgerichteter berufsbegleitender Master-Studiengänge (seit 2002)

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Erbrecht & Unternehmensnachfolge" ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)

Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium:

  • rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse
  • schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
  • oder Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur

Berufserfahrung:

Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft

Erforderliche Sprachkenntnisse:

Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen:

DSH-2 (Deutsch)

Weitere Zulassungsvoraussetzungen:

Nachweise über das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung und eine Darstellung des bisherigen Werdegangs

Die Studiengebühren betragen insgesamt 12.600 Euro bei Anmeldung bis zum 01. Juli (Frühbuchertarif). Nach dem 01. Juli liegen die Kosten bei 13.800 €. In den Gesamtkosten sind alle Leistungen enthalten, sodass keine Zusatzkosten entstehen.

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