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Arbeitsrecht

  • Abschluss Master of Laws (LL.M.)
  • Dauer 4 Semester
  • Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium

Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes und weit verzweigtes Rechtsgebiet, das einem stetigen Wandel unterworfen ist. Immer wieder stellt es die mit ihm befassten Praktikerinnen und Praktiker vor neue Herausforderungen. Die Anforderungen der Rechtsprechung werden schnelllebiger, arbeitsrechtliche Gestaltungsformen vielfältiger, unbefristete Arbeitsverhältnisse seltener, Jobwechsel häufiger. Das Europarecht durchdringt immer mehr das deutsche Arbeitsrecht und die Globalisierung der Märkte steuert ihren Teil zur Entwicklung dieses Rechtsgebietes bei.

Es ist ganz offensichtlich, dass die Anforderungen an die Beratung im Arbeitsrecht und auch an die Personalarbeit komplexer werden. Entsprechend hoch ist der Bedarf an qualifizierten Expertinnen und Experten, die fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des Arbeitsrechts, fachübergreifendes Know-how und strategische Beratungskompetenz nachweisen können. Hier setzt der berufsbegleitende Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ der Universität Münster an. Renommierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie erfahrene Praktikerinnen und Praktiker aus Kanzleien, Unternehmen und Arbeitsgerichten vermitteln umfassende Fachkenntnisse mit direktem Bezug zum beruflichen Alltag. Der Studiengang spannt mit allen Details den inhaltlichen Bogen vom allgemeinen Individual- und Kollektivarbeitsrecht über das Kündigungsrecht bis hin zum Arbeitsrecht für Führungskräfte. Er thematisiert Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten und ausgewählten Bereichen der Ökonomie, vermittelt Einblicke in die betriebliche Altersversorgung und die strategische Personalarbeit.

Der Studiengang richtet sich an Juristinnen und Juristen sowie Ökonominnen und Ökonomen, die als Berufseinsteigende einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht anstreben. Genauso an Berufstätige aus Unternehmen und Kanzleien, die ihre Expertise vertiefen bzw. um eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung ergänzen möchten. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen Vorschaltkurses ebenfalls offen.

Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang vermittelt den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden zugleich die besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung des Titels „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Arbeitsrecht ist als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die Vorlesungen teilen sich auf in eine Einführungswoche sowie insgesamt 14 Präsenzwochenenden, die jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag stattfinden (Teilnahme optional). Eine Vereinbarkeit mit dem Berufsleben ist daher gar kein Problem.

Das Studium vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über das gesamte arbeitsrechtliche Themengebiet. Auf dem Lehrplan stehen dabei Inhalte wie:

  • Klassisches Individualarbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Sozialrechtliche Bezüge
  • Steuerrechtliche Bezüge
  • Atypische & Flexible Arbeitsverhältnisse
  • Verfahrensrecht & Arbeitsschutzrecht
  • Compliance
  • Mediation u.v.m.

Besonderheiten des Studiengangs

  • Zusätzlich Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht
  • Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
  • Optimale Vereinbarkeit mit dem Berufsleben
  • Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH der Universität Münster
  • Jahrelange Erfahrung in der Durchführung zielgerichteter berufsbegleitender Master-Studiengänge (seit 2002)

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)

Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium:

  • rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse
  • schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
  • oder Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur

Berufserfahrung:

Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich i.d.R. Ökonomie / Rechtswissenschaft

Erforderliche Sprachkenntnisse:

Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen:

  • DSH-2 (Deutsch)

Weitere Zulassungsvoraussetzungen:

Nachweise über das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung und eine Darstellung des bisherigen Werdegangs

Die Studiengebühren betragen insgesamt 12.600 Euro bei Anmeldung bis zum 01. Juli (Frühbuchertarif). Nach dem 01. Juli liegen die Kosten bei 13.800 €. In den Gesamtkosten sind alle Leistungen enthalten, sodass keine Zusatzkosten entstehen.

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