Arbeitsrecht
- Abschluss Master of Laws (LL.M.)
- Dauer 4 Semester
- Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium
Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes und weit verzweigtes Rechtsgebiet, das einem stetigen Wandel unterworfen ist. Immer wieder stellt es die mit ihm befassten Praktikerinnen und Praktiker vor neue Herausforderungen. Die Anforderungen der Rechtsprechung werden schnelllebiger, arbeitsrechtliche Gestaltungsformen vielfältiger, unbefristete Arbeitsverhältnisse seltener, Jobwechsel häufiger. Das Europarecht durchdringt immer mehr das deutsche Arbeitsrecht und die Globalisierung der Märkte steuert ihren Teil zur Entwicklung dieses Rechtsgebietes bei.
Es ist ganz offensichtlich, dass die Anforderungen an die Beratung im Arbeitsrecht und auch an die Personalarbeit komplexer werden. Entsprechend hoch ist der Bedarf an qualifizierten Expertinnen und Experten, die fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des Arbeitsrechts, fachübergreifendes Know-how und strategische Beratungskompetenz nachweisen können. Hier setzt der berufsbegleitende Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ der Universität Münster an. Renommierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie erfahrene Praktikerinnen und Praktiker aus Kanzleien, Unternehmen und Arbeitsgerichten vermitteln umfassende Fachkenntnisse mit direktem Bezug zum beruflichen Alltag. Der Studiengang spannt mit allen Details den inhaltlichen Bogen vom allgemeinen Individual- und Kollektivarbeitsrecht über das Kündigungsrecht bis hin zum Arbeitsrecht für Führungskräfte. Er thematisiert Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten und ausgewählten Bereichen der Ökonomie, vermittelt Einblicke in die betriebliche Altersversorgung und die strategische Personalarbeit.
Der Studiengang richtet sich an Juristinnen und Juristen sowie Ökonominnen und Ökonomen, die als Berufseinsteigende einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht anstreben. Genauso an Berufstätige aus Unternehmen und Kanzleien, die ihre Expertise vertiefen bzw. um eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung ergänzen möchten. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen Vorschaltkurses ebenfalls offen.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang vermittelt den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden zugleich die besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung des Titels „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“.
