Überblick über die Weiterbildung
Studienverlauf
Das Fernstudium Rechtswirt/in können Sie jederzeit zum Anfang eines Monats beginnen.
Die Lehrmaterialien bekommen Sie per Post in Form Lehrbriefen zugeschickt. Darin werden alle juristischen Kerngebiete mit vielen Fallbeispielen und Übungsaufgaben praxisnah und gut verständlich erklärt. Zur Bearbeitung der Lerninhalte sollten Sie eine wöchentliche Studienzeit von ca. 8-12 Stunden einplanen.
Folgende Themengebiete sind Bestandteile der Ausbildung:
- 1. Bürgerliches Recht
z.B. BGB, Schuldrecht, Deliktsrecht, Familienrecht, Bankrecht - 2. Öffentliches Recht
z.B. Verwaltungsrecht, Bauchrecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Grundrechte - 3. Strafrecht
z.B. Recht der Ordnungswidrigkeiten, Strafprozessrecht, Vermögensdelikte, Nichtvermögensdelikte - 4. Nebengebiete BGB
z.B. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht
Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren
Abitur, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichem Bezug sind als Zugangsvoraussetzungen notwendig. Bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen kann auf Antrag eine Sonderzulassung erteilt werden.
Als Teilnehmerkreis kommen im Regelfall Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht. Als solche sind z.B. anzusehen: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/Fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.
Für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse kann durch die vorherige Teilnahme am dreisemestrigem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in jur. (FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.
Für Teilnehmer mit rechtlichen Basis-Vorkenntnissen wie z.B. qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte oder ReNo-Fachwirte (vorm. Bürovorsteher) kann ggf. eine entsprechende Verkürzung der Studiendauer in Betracht kommen.
Die Studiengebühr beträgt monatlich 185 Euro, verteilt über die Studiendauer von vierundzwanzig Monaten. Bei Verlängerung oder Verkürzung der Studiendauer ermäßigt/erhöht sich die monatliche Teilleistung. Dazu kommt eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von 450 Euro.
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