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Rechtswirt/in (FSH)

  • Abschluss Zertifikat
  • Dauer 4 Semester
  • Art Fernlehrgang

Das Fernstudium Rechtswirt/in (FSH) ermöglicht Ihnen eine staatlich zugelassene rechtstheoretische Ausbildung, die dem inhaltlichen Umfang und der juristischen Tiefe der Rechtsgebiete entsprechen, die auch Teil des juristischen Theoriexamens des Saarlands sind.

Sie erlangen tiefgreifendes juristisches Fachwissen. Dabei werden alle Rechtsgebiete des Fernstudiengangs sinnvoll theoretisch und praktisch miteinander vernetzt. Die einzelnen Themengebiete werden Ihnen anschaulich anhand vieler Fallbeispiele und realen Lösungsvarianten vermittelt. Die Fülle an Lehrinhalten steht dabei dem fachlichen Umfang für die erste juristische Staatsprüfung in nichts nach.

Nach Abschluss des Studiums haben Sie sich für die Durchführung von juristischen Tätigkeiten in allen Bereichen der Justiz und Wirtschaft qualifiziert.

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Überblick über die Weiterbildung

Studienverlauf

Das Fernstudium Rechtswirt/in können Sie jederzeit zum Anfang eines Monats beginnen.

Die Lehrmaterialien bekommen Sie per Post in Form Lehrbriefen zugeschickt. Darin werden alle juristischen Kerngebiete mit vielen Fallbeispielen und Übungsaufgaben praxisnah und gut verständlich erklärt. Zur Bearbeitung der Lerninhalte sollten Sie eine wöchentliche Studienzeit von ca. 8-12 Stunden einplanen.

Folgende Themengebiete sind Bestandteile der Ausbildung:

  • 1. Bürgerliches Recht
    z.B. BGB, Schuldrecht, Deliktsrecht, Familienrecht, Bankrecht
  • 2. Öffentliches Recht
    z.B. Verwaltungsrecht, Bauchrecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Grundrechte
  • 3. Strafrecht
    z.B. Recht der Ordnungswidrigkeiten, Strafprozessrecht, Vermögensdelikte, Nichtvermögensdelikte
  • 4. Nebengebiete BGB
    z.B. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht

 

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Abitur, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichem Bezug sind als Zugangsvoraussetzungen notwendig. Bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen kann auf Antrag eine Sonderzulassung erteilt werden.

Als Teilnehmerkreis kommen im Regelfall Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht. Als solche sind z.B. anzusehen: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/Fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.

Für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse kann durch die vorherige Teilnahme am dreisemestrigem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in jur. (FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.

Für Teilnehmer mit rechtlichen Basis-Vorkenntnissen wie z.B. qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte oder ReNo-Fachwirte (vorm. Bürovorsteher) kann ggf. eine entsprechende Verkürzung der Studiendauer in Betracht kommen.

Die Studiengebühr beträgt monatlich 185 Euro, verteilt über die Studiendauer von vierundzwanzig Monaten. Bei Verlängerung oder Verkürzung der Studiendauer ermäßigt/erhöht sich die monatliche Teilleistung. Dazu kommt eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von 450 Euro.

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