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Rechtsreferent/in jur. (FSH)

  • Abschluss Zertifikat
  • Dauer 3 Semester
  • Art Fernlehrgang

Der Studiengang Rechtsreferent/in jur. (FSH) ist für alldiejenigen interessant, die sich Grundkenntnisse in allen deutschen Kern-Rechtsgebieten aneignen möchten. Das Fernstudium ist als Grundlagenstudium ausgelegt und richtet sich an Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse aus allen Bereichen der Wirtschaft und Justiz. Wenn Sie bereits über rechtlichen Basiskenntnissen verfügen, kann sich sie Studiendauer gegebenfalls verkürzen.

Die Studieninhalte decken die Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht ab. Der inhaltliche Schwerpunkt der Wissensvermittlung liegt hierbei auf dem Bürgerlichen Recht, das in den ersten zehn Studienmonaten behandelt wird. Vorgestellt werden auch die Grundlagen des Zivilprozesses und des Zwangsvollstreckungsrechts. Die Studienmonate 11 bis 15 sind dem Öffentlichen Recht gewidmet. In den letzten drei Studienmonaten werden die Grundlagen des Strafrechts, einschließlich des Strafprozesses vermittelt. Die erworbene Zusatzqualifikation können Sie vielfältig in der Praxis von Wirtschaft und Recht einsetzen. Dazu zählen rechtliche Handlungsoptionen wie z.B. Gestaltung von Widerrufsbelehrungen, Umsetzung von Handels- und Gewerberegistereintragungen, Einleitung und Konzeption von Strafanzeigen oder Abfassung/Bearbeitung von Widerspruchsverfahren.

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Überblick über die Weiterbildung

Studienverlauf

Das Fernstudium kann zu Anfang eines beliebigen Kalendermonates begonnen werden. Die Dauer des Fernlehrgangs beträgt im Regelfall 18 Monate, kann aber auf Wunsch verlängert oder verkürzt werden.

Zu jedem Monatsbeginn erhalten Sie ein Lehrmodul, das ihnen die Lerninhalte des behandelten Rechtsgebietes vermittelt. Sobald alle Lehrmodule absolviert wurden, erfolgt auf Antrag die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Zu den Themenbereichen der Lehrmodule zählen z.B.:

  • Bürgerliches Recht
  • Schuldrecht
  • Vertragsrecht
  • Deliktsrecht und Bereicherungsrecht
  • Mobiliar- und Grundtücksrecht
  • Recht der Zwangsvollstreckung
  • Recht des Staates und Grundrechte der Bürger
  • Recht des Strafprozesses

 

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Zulassungsvoraussetzungen:

Abitur, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sind als Zugangsvoraussetzungen notwendig. Bei besonderen Vorkenntnissen kann auf Antrag eine Sonderzulassung erteilt werden.

Das Fernstudium setzt im Unterschied zu den anderen Recht-Studiengängen der FSH keine rechtlichen Vorkenntnisse voraus. Dadurch eröffnet der erfolgreiche Abschluss für Studierende ohne rechtliche Vorkenntnisse den Zugang zu den weiterführenden Studiengängen der FSH (Rechtswirt/in (FSH), Assessorwirt/in jur. (FSH), Wirtschaftsjura) bzw. bei Vorliegen der universitären Voraussetzungen die Teilnahme an unseren Vorbereitungslehrgängen für die juristischen Staatsprüfungen (Anwalts-/Richterexamen).

Für Teilnehmer mit rechtlichen Basis-Vorkenntnissen wie z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte oder ReNo-Fachwirte (vorm. Bürovorsteher) kann ggf. eine entsprechende Verkürzung der Studiendauer in Betracht kommen.

Kosten:

Die Studiengebühr beträgt monatlich 155,- €, verteilt über die Studiendauer von 18 Monaten. Bei Verlängerung/Verkürzung der Studiendauer ermäßigt/erhöht sich die monatliche Teilleistung entsprechend.

 

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