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Assessorwirt/in jur. (FSH)

  • Abschluss Zertifikat
  • Dauer 7 Semester
  • Art Fernlehrgang

Ziel des Studiengangs mit dem Abschluss Assesorwirt/in ist es, Ihnen eine Ausbildung zu verschaffen, mit der Sie materiell-rechtliche und prozessuale Aufgaben in allen Bereichen der Justiz und Wirtschaft qualifiziert ausüben können. Dabei eignen Sie sich umfassende Kompetenzen in allen wichtigen Rechtsgebieten an, die auch Pflichtbestandteile für das erste und zweite juristische Staatsexamen sind.

Dabei ist der Studiengang in zwei große Themenkomplexe unterteilt. Der erste Komplex dauert vier Semester und umfasst alle Wissensbereiche, die auch Teil der Staatsprüfung für Juristen sind. Inhaltlich korrespondiert er mit dem Studiengang Rechtswirt/in FSH. Im zweiten Komplex werden Themen behandelt, die Volljuristen für das zweite Staatsexamen beherrschen müssen.

Nach dem Studium kann der Assesorwirt viele juristische Sachverhalte weitgehend selbstständig bearbeiten und dementsprechend wichtige Vorgänge für den Juristen vorbereiten bzw. sogar eigenverantwortlich umsetzen.

Kostenloses Infomaterial

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Überblick über die Weiterbildung

Studienverlauf

Das Fernstudium Assesorwirt/in können Sie jederzeit zum Anfang eines Monats beginnen.

Die Lehrmaterialien bekommen Sie per Post in Form Lehrbriefen zugeschickt. Darin werden alle juristischen Kerngebiete mit vielen Fallbeispielen und Übungsaufgaben praxisnah und gut verständlich erklärt. Zur Bearbeitung der Lerninhalte sollten Sie eine wöchentliche Studienzeit von ca. 8-12 Stunden einplanen.

Im vierten Semester findet eine Zwischenprüfung statt. Das Studium beenden Sie mit erfolgreich bestandenem Abschlussexamen im siebten Semester.

Folgende Themengebiete sind Bestandteile der Ausbildung:

1.-4. Semester:

  • BGB
  • Schuldrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschafts- und Wertpapierrecht
  • Handelsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Europarecht

5.-7. Semester:

  • Zivilprozessrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Verwaltungsprozessrecht
  • Strafprozessrecht

 

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Als Teilnehmerkreis kommen im Regelfall Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht.

Als solche sind z.B. anzusehen: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/Fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.

Für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse kann durch die vorherige Teilnahme an dem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in (FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.

Für Juristen mit bestandener erster Staatsprüfung und für Rechtswirte (nicht für Fachwirte) ist eine Beschränkung der Lehrgangsteilnahme auf den prozessualen Teil (2. Fachkomplex) möglich.

Die Studiengebühren betragen monatlich 185 Euro.

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