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Versicherungsrecht

  • Abschluss Master of Laws (LL.M.)
  • Dauer 4 Semester
  • Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium

Während das Versicherungsrecht in der universitären Ausbildung nur ein Schattendasein fristet, eröffnet es den spezialisierten Juristinnen und Juristen in der Praxis attraktive Betätigungsfelder.

Für den schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwalt sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Dies belegt nicht zuletzt die Entscheidung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht einzurichten. Darüber hinaus bietet aber auch die Versicherungswirtschaft schon seit jeher dem Volljuristinnen und -juristen anspruchsvolle Berufs- und Karrieremöglichkeiten.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen im Jahre 2003 den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ eingerichtet. Er ist von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam konzipiert worden und vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten. Der Studiengang berührt darüber hinaus zentrale Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts und macht die (vorwiegend) juristisch ausgebildeten Teilnehmenden auch mit den Grundzügen des Versicherungsmanagements, des Risikomanagements (Versicherungsmathematik) und der Versicherungsmedizin vertraut. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Da der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Versicherungsrecht“ im Sinne von § 14a der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwalt für Versicherungsrecht“.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Versicherungsrecht ist als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die Vorlesungen teilen sich auf in eine Einführungswoche sowie insgesamt 13 Präsenzwochenenden, die jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag stattfinden (Teilnahme optional). Eine Vereinbarkeit mit dem Berufsleben ist daher gar kein Problem. Das Studium vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über den gesamten versicherungsrechtlichen Bereich. Auf dem Lehrplan stehen dabei Inhalte wie

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Allgemeines Sachversicherungsrecht
  • Haftpflichtversicherungen
  • Cyber-Versicherung Lebensversicherung
  • Versicherungsbetriebswirtschaft
  • Versicherungsmedizin
  • Versicherungsmathematik
  • Sozialversicherungsrecht u.v.m.

Besonderheiten des Studiengangs

  • Zusätzlich Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht
  • Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
  • Optimale Vereinbarkeit mit dem Berufsleben
  • Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH der Universität Münster
  • Jahrelange Erfahrung in der Durchführung zielgerichteter berufsbegleitender Master-Studiengänge (seit 2002)

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:

Staatsexamen

Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (Abschluss unter den besten 50 % aller Absolvierenden) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.

Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerberinnen und Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (schriftlicher Leistungsnachweis einer Hochschule) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den kostenlosen Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Für diesen Studiengang sollten Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang der folgenden Fächergruppen bzw. Studienbereiche erworben haben:

  • Fächergruppe: Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften

Berufserfahrung:

Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft

Erforderliche Sprachkenntnisse:

Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen:

  • DSH-2 (Deutsch)

Weitere Zulassungsvoraussetzungen:

Nachweise über das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung und eine Darstellung des bisherigen Werdegangs

Die Studiengebühren betragen insgesamt 11.700 Euro bei Anmeldung bis zum 01. Februar (Frühbuchertarif). Nach dem 01. Februar liegen die Kosten bei 12.900 €. In den Gesamtkosten sind alle Leistungen enthalten, sodass keine Zusatzkosten entstehen.

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