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Steuerwissenschaften

  • Abschluss Master of Laws (LL.M.) oder Executive MBA
  • Dauer 4 Semester
  • Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium

In der Praxis der Rechts- und Unternehmensberatung kommt dem Steuerrecht größte Bedeutung zu. Entscheidend für Beratung und Fallbearbeitung auf höchstem Niveau ist dabei nicht nur das steuerliche Fachwissen, sondern auch die Frage, wie man es für seine Klientinnen und Klienten ökonomisch und zielgerichtet einsetzen kann.

Auf diese Zielsetzung ist der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster in besonderem Maße ausgerichtet. Ein Abschluss empfiehlt die Absolventinnen und Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem steuer-, rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf.

Der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster zeichnet sich durch seine besondere interdisziplinäre Gesamtsicht aus und ist nicht nur auf die einseitige Vermittlung von Detailwissen oder bestimmte Beratungsschwerpunkte ausgerichtet. Der Studiengang vermittelt Juristinnen und Juristen ebenso wie Ökonominnen und Ökonomen sowohl die steuerrechtlichen als auch die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen und Entscheidungsalternativen vor dem Hintergrund steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge.

Darüber hinaus zeichnet sich der Studiengang durch seine erstklassigen Dozentinnen und Dozenten aus, die sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Rechtsprechung und führenden Unternehmen der Steuerrechtspraxis kommen. So wird die Vermittlung erstklassigen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fachwissens sichergestellt.

Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration” (EMBA) verliehen. Zudem behandelt der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Steuerrecht“ gemäß § 9 der Fachanwaltsordnung und ermöglicht dadurch den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Steuerwissenschaften ist als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die Vorlesungen teilen sich auf in eine Einführungswoche sowie insgesamt 15 Präsenzwochenenden, die jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag stattfinden (Teilnahme optional). Eine Vereinbarkeit mit dem Berufsleben ist daher gar kein Problem. Das Studium vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über den gesamten steuerrechtlichen Bereich. Auf dem Lehrplan stehen dabei Inhalte wie:

  • Ertragsteuerrecht
  • Handels- und Steuerbilanzrecht
  • Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht
  • Bilanzanalyse
  • Verfahrensrecht
  • VWL
  • Unternehmensnachfolge
  • Grunderwerbsteuerrecht
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht u.v.m.

Besonderheiten des Studiengangs

  • Zusätzlich Fachanwaltschaft für Steuerrecht
  • Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
  • Optimale Vereinbarkeit mit dem Berufsleben
  • Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH der Universität Münster
  • Jahrelange Erfahrung in der Durchführung zielgerichteter berufsbegleitender Master-Studiengänge (seit 2002)

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (Abschluss unter den besten 50 % aller Absolvierenden) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.

Grundkenntnisse im Steuerrecht werden dringend empfohlen.

Für diesen Studiengang sollten Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang der folgenden Fächergruppen bzw. Studienbereiche erworben haben:

Fächergruppe: Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften

Berufserfahrung:

Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden:

  • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung bzw.
  • mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung, wenn der Hochschulgrad “Executive Master of Business Administration” (EMBA) angestrebt wird

Erforderliche Sprachkenntnisse:

Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen:

  • DSH-2 (Deutsch)

Weitere Zulassungsvoraussetzungen:

Nachweise über das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung und eine Darstellung des bisherigen Werdegangs

Die Studiengebühren betragen insgesamt 12.600 Euro bei Anmeldung bis zum 01. Juli (Frühbuchertarif). Nach dem 01. Juli liegen die Kosten bei 13.800 €. In den Gesamtkosten sind alle Leistungen enthalten, sodass keine Zusatzkosten entstehen.

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