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Immobilienrecht

  • Abschluss Master of Laws (LL.M.)
  • Dauer 4 Semester
  • Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium

Die Immobilienbranche befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Sie ist nicht länger begrenzt auf die klassischen Geschäfte wie Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung, sondern beschäftigt sich jetzt schwerpunktmäßig mit Themen wie Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs), Verbriefungsmodellen, PPP-Modellen, Privatisierung und vielem mehr. Diese Entwicklung findet international bereits seit Jahren auf einem hohen Niveau statt und gewinnt besonders in Deutschland, wo sich Geschäftsfelder wie das Real Estate Private Equity oder das Real Estate M&A gerade erst entwickelt haben, immer größere Bedeutung.

Für den gesamten Wirtschaftsbereich besteht daher ein wachsender Bedarf an hochspezialisierten Beraterinnen und Beratern. Qualifizierten Consultants, die die wesentlichen rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Marktes beurteilen können, eröffnen sich ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in der Wirtschaft sowie in Anwaltssozietäten, Banken, Versicherungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmensberatungen und im öffentlichen Dienst.

Diese wichtige Entwicklung spiegelt sich in der universitären Ausbildung bisher nicht ausreichend wider. Immobilienrecht wurde bisher weder als eigenständiges Fach gelehrt, noch als Einheit betrachtet. Lediglich Teilaspekte wie das Werkvertragsrecht, das Mietrecht oder das öffentliche Baurecht fanden Beachtung. Zusatzstudiengänge sind bisher auf den Teilbereich der Immobilienwirtschaft beschränkt.

Die Universität Münster trägt mit dem berufsbegleitenden Masterstudiengang „Immobilienrecht“ dazu bei, diese Lücke zu schließen. Der wissenschaftlich aufgebaute, interdisziplinäre Studiengang vermittelt die wesentlichen Aspekte des Immobilienrechts einschließlich seiner ökonomischen Grundlagen, wobei der Schwerpunkt auf den genannten neuen Modellen der Branche liegt. Die Kombination von renommierten Dozierenden aus der Wissenschaft und erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern aus der Immobilienwirtschaft sowie aus Anwaltskanzleien, Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aus der Verwaltung und Gerichten ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten und zu analysieren. Die Absolventinnen und Absolventen werden damit in die Lage versetzt, in allen Rechtsgebieten und ökonomischen Grundfragen des Immobilienbereichs kompetent beraten zu können. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Miet- und Wohnungseigentumsrechts im Sinne von § 14c der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Immobilienrecht ist als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die Vorlesungen teilen sich auf in eine Einführungswoche sowie insgesamt 14 Präsenzwochenenden, die jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag stattfinden (Teilnahme optional). Eine Vereinbarkeit mit dem Berufsleben ist daher gar kein Problem.

Das Studium vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über das gesamte immobilienrechtliche Themengebiet. Auf dem Lehrplan stehen dabei Inhalte wie:

  • Mietrecht
  • Maklerrecht
  • Due Diligence
  • Immobilienbewertung
  • Facility Management
  • Asset/Share Deal
  • Fonds
  • Öffentliches Baurecht
  • WEG-Recht
  • Spezialimmobilien u.v.m.

Besonderheiten des Studiengangs

  • Zusätzlich Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
  • Optimale Vereinbarkeit mit dem Berufsleben
  • Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH der Universität Münster
  • Jahrelange Erfahrung in der Durchführung zielgerichteter berufsbegleitender Masterstudiengänge (seit 2002)

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Immobilienrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (Abschluss unter den besten 50 % aller Absolventinnen und Absolventen) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.

Für diesen Studiengang sollten Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang der folgenden Fächergruppen bzw. Studienbereiche erworben haben:

  • Fächergruppe: Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften 
  • Studienbereich: Wirtschaftswissenschaften

Bewerberinnen und Bewerbern mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss sollten über rechtliche Grundkenntnisse verfügen.

Berufserfahrung:

Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften

Erforderliche Sprachkenntnisse:

Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen:

  • DSH-2 (Deutsch)

Weitere Zulassungsvoraussetzungen:

Nachweise über das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung und eine Darstellung des bisherigen Werdegangs

Die Studiengebühren belaufen sich insgesamt auf 12.600 Euro bei einer Anmeldung bis zum 01. Juli (Frühbuchertarif). Nach dem 01. Juli betragen die Kosten 13.800 €. In den Gesamtkosten sind alle Leistungen enthalten, sodass keine Zusatzkosten entstehen.

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