Immobilienrecht
- Abschluss Master of Laws (LL.M.)
- Dauer 4 Semester
- Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium
Die Immobilienbranche befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Sie ist nicht länger begrenzt auf die klassischen Geschäfte wie Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung, sondern beschäftigt sich jetzt schwerpunktmäßig mit Themen wie Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs), Verbriefungsmodellen, PPP-Modellen, Privatisierung und vielem mehr. Diese Entwicklung findet international bereits seit Jahren auf einem hohen Niveau statt und gewinnt besonders in Deutschland, wo sich Geschäftsfelder wie das Real Estate Private Equity oder das Real Estate M&A gerade erst entwickelt haben, immer größere Bedeutung.
Für den gesamten Wirtschaftsbereich besteht daher ein wachsender Bedarf an hochspezialisierten Beraterinnen und Beratern. Qualifizierten Consultants, die die wesentlichen rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Marktes beurteilen können, eröffnen sich ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in der Wirtschaft sowie in Anwaltssozietäten, Banken, Versicherungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmensberatungen und im öffentlichen Dienst.
Diese wichtige Entwicklung spiegelt sich in der universitären Ausbildung bisher nicht ausreichend wider. Immobilienrecht wurde bisher weder als eigenständiges Fach gelehrt, noch als Einheit betrachtet. Lediglich Teilaspekte wie das Werkvertragsrecht, das Mietrecht oder das öffentliche Baurecht fanden Beachtung. Zusatzstudiengänge sind bisher auf den Teilbereich der Immobilienwirtschaft beschränkt.
Die Universität Münster trägt mit dem berufsbegleitenden Masterstudiengang „Immobilienrecht“ dazu bei, diese Lücke zu schließen. Der wissenschaftlich aufgebaute, interdisziplinäre Studiengang vermittelt die wesentlichen Aspekte des Immobilienrechts einschließlich seiner ökonomischen Grundlagen, wobei der Schwerpunkt auf den genannten neuen Modellen der Branche liegt. Die Kombination von renommierten Dozierenden aus der Wissenschaft und erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern aus der Immobilienwirtschaft sowie aus Anwaltskanzleien, Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aus der Verwaltung und Gerichten ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten und zu analysieren. Die Absolventinnen und Absolventen werden damit in die Lage versetzt, in allen Rechtsgebieten und ökonomischen Grundfragen des Immobilienbereichs kompetent beraten zu können. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Miet- und Wohnungseigentumsrechts im Sinne von § 14c der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.
