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Recht für Führungskräfte (IHK)

  • Abschluss IHK-Zertifikat
  • Dauer 4 Semester
  • Art Fernlehrgang

Der Fernstudiengang „Recht für Führungskräfte (IHK)“ bietet eine staatlich zugelassene rechtstheoretische Weiterbildung, die in der fachlichen Breite, dem inhaltlichen Umfang und der juristischen Komplexität alle Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das juristische Theorieexamen (1. Staatsprüfung) Pflichtbestandteil sind. Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung. Aber auch Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse können durch die Teilnahme an einem vorgeschalteten dreisemestrigen Einführungsstudium „Rechtsreferent/in jur. (FSH)“ zugelassen werden.

Im Fernstudium wird das juristische Fachwissen anwendungsbezogen erläutert. Der fachliche Umfang entspricht in etwa der juristischen Tiefe, welche für die erste juristische Staatsprüfung erforderlich ist. Denn nach Abschluss des Studiengangs sollen die Absolventen und Absolventinnen ausschließlich mit Hilfe des Gesetzes einen unbekannten praktischen Lebenssachverhalt in den Grundzügen zu einer vertretbaren juristischen Lösung führen können. Zudem sind Sie in der Lage, qualifizierten materiell-rechtlichen Arbeiten in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft durchzuführen. Nach erfolgreichem Abschluss kommen Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Dazu zählen z.B. Kanzleimanager, Rechtsgutachter, juristisch qualifizierte Sachbearbeiter in Rechtsanwaltkanzleien oder Insolvenzberater.

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Überblick über die Weiterbildung

Studienverlauf

Das Fernstudium basiert auf dem Studiengang Rechtswirt (FSH) und umfasst vier Semester Studienzeit verteilt auf 24 Studienmonate mit einem Umfang von 826 Zeitstunden.

Der Fernstudiengang umfasst das gesamte bürgerliche Recht einschließlich Familien- und Erbrecht, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits-, Insolvenz-, Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht; das öffentliche Recht einschließlich Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Bau-, Polizei-, Kommunal-, Staatshaftungs- und Gebührenrecht; das Strafrecht einschließlich dem Recht der Ordnungswidrigkeiten und dem Strafprozessrecht.

Die Studiengebühren betragen monatlich 185 Euro (24 Monate).

 

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