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Erbrecht & Unternehmensnachfolge

  • Abschluss Master of Laws (LL.M.)
  • Dauer 4 Semester
  • Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium

Erben und Vererben betrifft jede:n im Laufe des Lebens irgendwann einmal – privat oder auch im unternehmerischen Kontext. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquiditätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen verlangen. Zugleich ist die Frage der Nachfolge mit vielen Emotionen besetzt. Insbesondere bei geschäftlichen Verknüpfungen innerhalb der Familie ist Sensibilität für mögliche Problemfelder gefragt, um eine geeignete Strategie auszuarbeiten und diese rechtssicher auszugestalten. Hier haben insbesondere alternative Streitbeilegung und Mediation einen hohen Stellenwert. Die Erwartungen an die Beraterinnen und Berater sind hoch – das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber.

Hier setzt der Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ an: Er bildet die Studierenden zu hochqualifizierten Beraterinnen und Beratern aus: umfassend, aktuell und auf fachlich hohem Niveau. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen und Ökonom:innen ebenso wie an junge Absolvent:innen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Family Offices ist. Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht“ sind. Steuerberaterinnen und Steuerberatern bietet der Kurs die Möglichkeit, sich die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge“ erforderlichen theoretischen Kenntnisse anzueignen. Interessierten mit Hochschulabschluss aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.

Kostenloses Infomaterial

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Erbrecht & Unternehmensnachfolge ist als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die Vorlesungen teilen sich auf in eine Einführungswoche sowie insgesamt 14 Präsenzwochenenden, die jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag stattfinden (Teilnahme optional). Eine Vereinbarkeit mit dem Berufsleben ist daher gar kein Problem.

Das Studium vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über das gesamte erbrechtliche Themengebiet. Auf dem Lehrplan stehen dabei Inhalte wie…

  • Materielles Erbrecht
  • Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
  • Single und Multi Family Office
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Family Governance
  • Stiftungen und Unternehmen 
  • Internationales Privat- und Erbrecht
  • Unternehmensnachfolgeprozesse
  • Mediation in Familienunternehmen u.v.m.

Besonderheiten des Studiengangs

  • Zusätzlich Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht bzw. Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
  • Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
  • Optimale Vereinbarkeit mit dem Berufsleben
  • Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH der Universität Münster
  • Jahrelange Erfahrung in der Durchführung zielgerichteter berufsbegleitender Master-Studiengänge (seit 2002)

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Um am Masterstudiengang Erbrecht & Unternehmensnachfolge teilnehmen zu können, wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit folgenden Abschlüssen vorausgesetzt:

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (unter den besten 50 Prozent aller Absolvent:innen) an einer Hochschule mit 240 ECTS. Bis zu 60 ECTS können durch berufliche Qualifikationsleistungen angerechnet werden.

Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerberinnen und Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (schriftlicher Leistungsnachweis einer Hochschule) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den kostenlosen Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Die Studiengebühren belaufen sich insgesamt auf 11.700 Euro (Frühbuchertarif).

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