Wie anerkannt ist ein berufsbegleitendes Studium?
Immer wieder stößt man in Foren auf die Frage, wie viel ein Studienabschluss im Fern- oder Abendstudium eigentlich wert ist. Ist ein Fernstudium genauso anerkannt wie ein „normales“ Vollzeitstudium? Wie ist die Anerkennung eines Teilzeit- oder Abendstudiums? Die Antwort auf die Frage ist überwiegend positiv. Im Folgenden wird ein Überblick über die verschiedenen Faktoren der Bewertung bzw. Anerkennung eines berufsbegleitenden Studiums gegeben. Zu beachten ist, dass nur auf ein akademisches Studium mit einem Abschluss wie Bachelor of Arts/Science/etc, Master of Arts/Science/etc oder MBA Bezug genommen wird. (siehe auch Tipps zur Auswahl des Teilzeitstudiums)
Formal:
Eine ganz klare Aussage lässt sich treffen, wenn man den Studienabschluss objektiv betrachtet. Ein Bachelor of Arts/Science/etc ist ein Bachelor of Arts/Science/etc, egal ob er im Vollzeit- oder Teilzeitstudium absolviert wurde. Der akademische Grad ist natürlich der gleiche, denn die Voraussetzungen für die Akkreditierung durch die beauftragten Zertifizierungskommissionen wie FIBAA oder ZEvA unterscheiden nicht zwischen den Studienarten.
Zu unterscheiden ist an sich nur die Art der Hochschule, an der man studiert. In Deutschland gibt es zwei Universitäten (Fernuni Hagen und Deutsche Universität für Weiterbildung) und mehrere Fachhochschulen, die sich auf Fernstudiengänge spezialisiert haben.
Ein berufsbegleitendes Präsenzstudium wird von vielen Universitäten und Fachhochschulen angeboten. Darunter sind „ganz normale“ Unis und FHs, deren Hauptkunden die Vollzeitstudierenden sind, aber auch speziell ausgerichtete Hochschulen wie die FOM oder die Euro FH. Wichtig ist die Entscheidung vor allem dann, wenn man später noch promovieren möchte. Das ist sehr viel problemloser mit einem Uni-Abschluss möglich.
War früher die Herkunft des Studienabschlusses noch sichtbar, beispielsweise beim Diplom-Kaufmann (FH), ist dies nun durch den Bologna-Prozess und die Umstellung auf das Bachelor-Master-System hinfällig. Ob Sie an einer Uni oder FH studiert haben, sieht man dem Abschluss nun nicht mehr an. Der Anerkennung hat die Umstellung nicht geschadet. Wie beschrieben sind die Abschlussgrade formal alle gleichwertig.
Persönlich:
Sicherlich ist die Anerkennung eines berufsbegleitenden Präsenz- oder Fernstudiums auch zu einem Teil vom jeweiligen Personalverantwortlichen abhängig. Es mag Vorurteile geben, dass nebenberuflich erworbene Abschlüsse mehr erkauft als erarbeitet sind – hier liegt es sicherlich auch an Ihnen, diese Vorurteile im Gespräch zu entkräften. Dabei helfen die Argumente, die auch von einem überwiegenden Teil der Personaler als Bestätigungen des Vorteils solch eines Studiums sehen: Sie beweisen mit einem nebenberuflichen Studium Flexibilität, Belastbarkeit, Selbstorganisation, sammeln weiterhin praktische Erfahrungen und vieles mehr.
Die negativen Meinungen über ein berufsbegleitendes Studium sollten zudem in der Zukunft auch weiter stark abnehmen. Durch die zunehmende Verbreitung dieser Weiterbildungsmöglichkeit (Stichwort „Lebenslanges Lernen“) wird es sich wohl kaum noch ein Unternehmen leisten können, Bewerber aufgrund einer subjektiven Nicht-Anerkennung des Studiums abzulehnen. In den letzten Jahren haben nebenberufliche Präsenz- und Fernstudiengänge sehr viel Zulauf erfahren und demzufolge auch an Bedeutung gewonnen. Dieser Trend wird wohl aufgrund der Bachelor-Master-Thematik weiter zunehmen. Viele Bachelorabsolventen werden nämlich erstmal ins Berufsleben einsteigen und dann entweder sofort oder nach ein paar Jahren einen Master aufsatteln. Und sehr wahrscheinlich wird dieser Master dann im Teilzeitstudium absolviert.
Fazit: Wenn Sie auf Gütesiegel wie Akkreditierungen und staatliche Anerkennung achten, sollten Sie keine Probleme mit der Annerkennung des Fern- oder Abendstudiums haben. Formal sowieso nicht und auch bei nahezu allen seriösen Unternehmen ist ein Fernstudium sehr anerkannt.



