Berufsbegleitendes Studium: Die Finanzierung
Da die meisten Angebote zum Studium neben dem Beruf kostenpflichtig sind, ist eine der wichtigsten Fragen bei der Wahl eines nebenberuflichen Studiums natürlich die Frage nach der Finanzierbarkeit. Dadurch, dass der Studierende hauptberuflich weiter erwerbstätig ist, lässt sich meistens schon ein gewisser Teil der Kosten kompensieren. Aber wie sieht es mit weiteren Fördermöglichkeiten aus? Studieren-Berufsbegleitend.de hat Ihnen einige Möglichkeiten zusammengestellt.
1.) Die Familie
Die eigenen Eltern und überhaupt die gesamte Familie sind natürlich immer der erste Ansprechpartner, wenn es um Unterstützung zum Studium geht. Inwieweit die familiäre Förderung reicht, ist natürlich immer individuell geregelt.
2.) Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber sehen es positiv, wenn sich ihre Mitarbeiter berufsbegleitend weiterbilden. Denn das neu erworbene und erweiterte Wissen kommt dem Unternehmen auch direkt wieder zu Gute. Aus diesem Grund gibt es oft Unterstützung. Um zu erfahren, welche Formen der Unterstützung Ihr Brötchengeber anbietet, ist sicherlich ein Gespräch mit dem Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung hilfreich.
Mögliche Beispiele sind:
- Freizeitunterstützung in Form von Bildungsurlaub bzw. Sonderurlaub
- Eine jährliche Pauschale als finanzielle Unterstützung
- Angepasste Arbeitszeitenregelung
- Erstattung eines Teils bzw. der kompletten Kosten des Studiums nach dem erfolgreichen Abschluss
Sie sollten sich zudem auch genau informieren, was mit evtl. gezahlten Geldern des Arbeitsgebers bei einem Abbruch des Studiums passiert.
3.) Steuerlich absetzen
Keine direkte Studienfinanzierung, aber Pflicht für jeden, der berufsbegleitend studieren will: Ziehen Sie die Kosten von Ihrer Steuer ab, und zwar als Werbungskosten. Dies gilt, wenn von dem Studium ein Nutzen, z.B. bessere Aufstiegschancen, erwartet werden können. Dabei ist es keine Pflicht, dass die Weiterbildung in Ihrem derzeitigen Berufsfeld stattfindet. Kosten, die abgesetzt werden können, sind Studiengebühren, Bücher, Fachzeitschriften sowie evtl. anfallende Fahrt- und Übernachtungskosten. Einen ausführlichen Artikel zum Thema “Berufsbegleitendes Studium von der Steuer absetzen” finden Sie hier.
4.) Stipendien
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gewährt qualifizierten Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung unter 25 Jahren ein Weiterbildungsstipendium von 5.100 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.begabtenfoerderung.de. Wer schon über 25 Jahre alt ist, der ist vielleicht richtig beim Stipendienprogramm „Aufstieg durch Bildung“ des BMBF. Weiterhin sollte man sich gezielt bei den für ein Studium in Frage kommenden Hochschulen erkundigen. Oft existieren Stipendienangebote, die aber nicht sonderlich kommuniziert werden.
5.) Studienkredit
Wenn die oben genannten Möglichkeiten nicht in Frage kommen bzw. nicht ausreichen, um das berufsbegleitende Studium zu finanzieren, dann ist vielleicht ein Studienkredit das Richtige. Der Markt für Studienkredite ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und man sollte sich auf jeden Fall gut informieren und verschiedene angebote vergleichen, da die Modalitäten sehr stark variieren.
Informationen zum Thema Studentenkredit gibt es z.B. auf http://www.studienkredit.de.


